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...Ich dachte nur es muss was am Bild dran stehen das es verboten ist, wenn man sowas bei Google findet ist es doch frei für alles und als Avantar macht es ja auch nichts kaputt, oder???...
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aber das Problem liegt doch oft darin, dass sich bei der google-Bildersuche keine Urheberrechte erkennen lassen.
Für mich heisst es ganz einfach: Gehört mir ein Bild nicht, werde ich es nirgends verwenden. Im Zweifelsfall stelle ich einen Link.
Hi,Zitat von: jannibunny81 am 2010-03-10 11:25:00Für mich heisst es ganz einfach: Gehört mir ein Bild nicht, werde ich es nirgends verwenden. Im Zweifelsfall stelle ich einen Link.ich denke, das man mit dieser Vorgehensweise auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist. Warum also Experimente machen?
mir ist da doch gerade etwas "gekommen".Es gibt die Personensuchmaschine 123people.comDiese greift:a) ein Bild von mir auf, welches von mir erstellt wurde und auf Xing eingestellt wurdeb) weiter wird ein Bild von der Internetseite meines Arbeitgebers verwendet. Dieses wurde von unserer Mitarbeiterin der Öffentlichkeitsarbeit aufgenommenSomit würde ich doch mal behaupten, dass1. die Darstellung (Vervielfältigung iSv. § 16 UrhG) von Fotos verletzt wird2. daneben kommt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild in Betracht